Die Strommarktöffnung |
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| Der Bundesrat hat im März 2008 die Stromversorgungsverordnung (StromVV) verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen für die Strommarktliberalisierung und ist gestützt auf das Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom März 2007. Die Marktöffnung erfolgt in zwei Etappen: Seit Januar 2009 für grössere Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 100'000 kWh und für alle Stromverteilunternehmen. In einem zweiten Schritt, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren und der Möglichkeit eines fakultativen Referendums, soll ab 2014 die vollständige Marktöffnung erfolgen. Sämtliche Kunden - auch Privathaushalte - können dann ihren Stromversorger frei wählen, sofern Sie dies wünschen. |
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Unter den nachfolgenden Links finden Sie verschiedene Informationen |
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| Sind Sie ein Privatkunde (Haushalt, Kleingewerbe) mit/bis 25'000 kWh Energiebezug pro Jahr? Dann finden Sie hier die ab 1. Januar 2010 gültigen Strom- und Netzprodukte. Sind Sie ein Geschäftskunde (KMU/Industrie) ab 25'000 kWh Energiebezug pro Jahr? Dann finden Sie hier die ab 1. Januar 2010 gültigen Strom- und Netzprodukte. Allgemeine Geschäftsbedingungen Elektrizität Nov 2009 (PDF, 119kB) Hier finden Sie weitere für Sie interessante Angaben. Richtlinien/Informationen (PDF, 23kB) Die für unsere Unternehmung technischen und betrieblichen Mindestanforderungen finden Sie unter: Regionale Werkvorschriften Zürich (PDF, 1049kB) Für Fragen über die neuen Strom- und Netzprodukte steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung. |
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